Liebe Einwohner von Willroth,

aufgrund der fünften Landesverordnung (5.CoBeLVO) hat die Ortsgemeinde Willroth die Spielplätze ab dem 04.05.2020, unter Beachtung der angebrachten Hinweistafeln, zur Nutzung freigegeben.

Wir möchten die Erwachsenen bitten, auf die Einhaltung der Mindestabstände hinzuwirken.

Sollten sich zu viele Personen gleichzeitig auf einem der Spielplätze aufhalten, und dadurch die  Mindestabstände schlecht einhalten lassen, bitten wir ggf. auf den jeweils anderen Spielplatz auszuweichen.

Bei dieser Gelegenheit sei den ehrenamtlichen Helfern ein großes Lob und Dankeschön für die Erneuerung der Zäune ausgesprochen. Das Erscheinungsbild der Spielplätze ist nun viel freundlicher und einladender als mit den alten Maschendrahtzäunen.


Wir wünschen den Kindern wieder viel Spaß mit den Spielgeräten. Bleibt alle gesund!

Die Ortsgemeinde Willroth, 05.05.2020


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