Niederschriften

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:

Es fehlten:

Außerdem waren anwesend:

Werner Grendel (Erster Beig.)
Walter Müller (2. Beig.)
Karl Kubba
Manfred Strunk
Michael Faßbender
Jürgen Meffert (ab TOP 4)
Brigitte Eul
Marianne Meffert
Werner Schmidt
Jürgen Kalscheid

Aloys Schmitt (3. Beig.)
Alois Scholl

Ralf Weingarten

-VGV Flammersfeld-

Willroth, 2013-09-19

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 22:15 Uhr

Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, diese im öffentlichen Teil um den Punkt 7 „Vergabe von Freischneidearbeiten im Grenzbachtal" zu erweitern. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechen. Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu. Demnach ergibt sich folgende

 

Tagesordnung

  1. Beschlussfassung über die Verlegung einer neuen Wassertransportleitungstrasse des Kreiswasserwerkes Neuwied;
  2. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2013;
  3. Unterrichtung gemäß § 33 Abs. 1 GemO über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Willroth;
  4. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer;
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2014;
  6. Beratung und Beschlussfassung über den Fortbestand der Gemeindebücherei;
  7. Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters;
  8. Information zur Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22.09.2013;
  9. Vergabe von Freischneidearbeiten im Grenzbachtal;
  10. Verschiedenes.

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten;
  2. Pachtangelegenheiten;
  3. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen;
  4. Verschiedenes.

 

Zu 1) Beschlussfassung über die Verlegung einer neuen Wassertransportleitungstrasse des Kreiswasserwerkes Neuwied

Im Zuge der ICE Neubaustrecke Köln-Rhein/Main wurde ein Stahlschutzrohr bis auf das Grundstück Nr. 10/4, Flur 10 verlegt. Hierin befindet sich die Wassertransportleitung des Kreiswasserwerks Neuwied, die dann weiter durch die Parzellen 8/18, 8/17, Flur 10 und 9/18, Flur 6, verläuft. Über diese Leitung wird dauerhaft der Großraum der Verbandsgemeinde Asbach, Waldbreitbach, Linz am Rhein und Dierdorf mit Trinkwasser versorgt.

Es besteht folgende Problematik:

  1. Zwischenzeitlich wurde das Grundstück Nr. 10/4 mit Genehmigung vom 22.07.2008 aufgeschüttet und das Schutzrohr verdeckt.
  2. Die Wassertransportleitung wurde grundbuchrechtlich nicht gesichert.
  3. Im Zuge der geplanten Ortsumfahrung Willroth werden weitere Aufschüttungen in diesem Bereich notwendig.
  4. Das RWE plant im Bereich der Umspannungsanlage Umbau- / Vergrößerungsmaßnahmen, wobei die jetzige Wassertransportleitung ggf. verlegt werden müsste.

Aufgrund dessen plant das Kreiswasserwerk Neuwied eine komplette Verlegung der Leitung weiter westlich. Die Entwurfsplanung sieht vor, dass ein Betonschutzrohr im Bohrverfahren von der Oberhonnefelder bis auf die Willrother Seite verlegt werden soll. In diesem werden dann die neue Wassertransportleitung und die Steuerkabel verlegt.

Dabei werden die Flurstücke Nr. 8/13 und 8/18, Flur 10 gequert. Die Bohrung und die Betonschutzrohre werden so ausgelegt, dass die Grundstücke später mit Erdreich überdeckt werden können und einer Nutzung (z.B. geplante Ortsumfahrung Willroth, B 256) nichts im Wege steht.

Im Bereich des Flurstückes 9/20, Flur 6 ist ein Schachtbauwerk vorgesehen, um die spätere Erreichbarkeit des Schutzrohres und der Wassertransportleitung zu gewährleisten. Die Leitungs- und Bauwerktrasse soll entlang der Grundstücksgrenze 9/19 und 8/17 (RWE-Umspannanlage) verlaufen.

Zur langfristigen Sicherung der Leitungstrasse sowie Planungssicherheit für das KWW bedarf es einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) zu Gunsten des Landkreises Neuwied – Kreiswasserwerk Neuwied.

Da es sich bei der Maßnahme nicht um Standardmaßnahmen handelt muss bei der Festlegung der Schutzstreifenbreite das Betonschutzrohr, das Bauwerk an der Grubenstraße und die benötigte Arbeitsraumbreite mit berücksichtigt werden. Diese Angabe kann erst getroffen werden, wenn alle Detailpunkte abschließend geklärt sind.

Der Ortsgemeinderat beschließt auf entsprechender Empfehlung des Bauausschusses, der notwendigen Grunddienstbarkeit auf den Parzellen Nr. 8/13 und 8/18, Flur 10 sowie 9/20 Flur 6 entsprechend der Entwurfsplanung (rot dargestellte Leitung) zuzustimmen, damit das KWW die Planung weiter vorantreiben kann.

Über die genaue Formulierung der Grunddienstbarkeit bzw. dem genauen Verlauf der Leitung wird erst nach feststehender Planung beschlossen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 2) Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2013

Der Forstwirtschaftsplan 2013 wird vom Vorsitzenden vorgetragen und erläutert. Hiernach ergeben sich folgende Finanzergebnisse:

Gemeinde Willroth

Ertrag 

   
 - aus Holzverkauf    5.628 €  
 - Zuwendung für Waldkalkung    1.680 €  
Summe Ertrag      7.308 €
     
Aufwand    
Dienstleistungen Dritter  4.250 €   
Staatlicher Revierdienst  350 €   
Kosten für Waldkalkung  1.680 €   
Summe Aufwand      6.280 € 
     
 Finanzergebnis / Saldo      1.028 € 


Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird angenommen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 3) Unterrichtung gemäß § 33 Abs. 1 GemO über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Willroth

Im Jahr 2012 hat eine Prüfung der Gemeinde durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Altenkirchen bei der Verbandsgemeinde Flammersfeld stattgefunden. Der Prüfbericht wurde der Verbandsgemeindeverwaltung mit Schreiben vom 15.07.2013 vorgelegt.

Die Prüfung erstreckte sich auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Jahren 2008 – 2012.

Der Vorsitzende unterrichtete den Ortsgemeinderat gemäß § 33 Abs. 1 GemO über das Ergebnis dieser Prüfung.

Der Prüfungsbericht für die Ortsgemeinde Willroth enthält lediglich Feststellungen zur Finanzlage und Haushaltswirtschaft sowie zur Finanzwirtschaftlichen Entwicklung.

Einzelfeststellungen wurde nicht getroffen.

 

Zu 4) Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer

Der Ortsgemeinderat stimmt der im Entwurf vorliegenden ersten Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 2. November 2001 zu.

  1. Die in § 7 Abs. 1 der Satzung festgesetzten Steuersätze werden wie folgt neu festgesetzt:
    Die Steuer beträgt ab dem 1. Januar 2014 jährlich für
      den ersten Hund 36,00 €
      den zweiten Hund 72,00 €
      jeden weiteren Hund 108,00 €
  2. Die Festsetzung und Fälligkeit in § 8 wie folgt geändert:
    1. Die Steuerschuld wird durch Abgabenbescheid als Jahressteuer festgesetzt.
    2. Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit und dann einmal jährlich am 15. Februar fällig.

Die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Hundesteuer tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 5) Beratung und Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2014

Die geplante Erhöhung der Steuerhebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer aufgrund eines aktuellen Gesetzesentwurfs werden diskutiert. Die aktuellen Hebesätze betragen für die

  Grundsteuer A 300 %
  Grundsteuer B 350 %
  Gewerbesteuer 380 %.

Die im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) festgeschriebenen Nivellierungssätze für die Grundsteuern werden sich nach dem aktuell vorgelegten Gesetzesentwurf des „Landesgesetzes zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs" ab dem Jahr 2014 erhöhen, und zwar für die Grundsteuer A von 285 % auf 300 % und für die Grundsteuer B von 338 % auf 365 %.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat per Urteil entschieden, dass insbesondere unter Hinweis auf die stark gestiegenen kommunalen Sozialausgaben der kommunale Finanzausgleich spätestens zum 01.01.2014 neu geregelt sein soll. Im Rahmen der Neuregelung habe das Land einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten.

Im Gegenzug müssten auch die Kommunen ihre Kräfte größtmöglich anspannen. So sind der Rechnungshof Rheinland-Pfalz und das ifo Institut zu dem Schluss gekommen, dass bei der Ausschöpfung der Realsteuern im Vergleich der westdeutschen Flächenländer Potenzial zur Einnahmensteigerung bestehen. Das ifo Institut hat daher empfohlen, die Nivellierungssätze zu erhöhen und dabei die Entwicklung in den anderen Ländern als Orientierungspunkt zu wählen.

Die Nivellierungssätze sind maßgebend für die Berechnung der Steuerkraft¬mess¬zahl der Gemeinde. Diese ist wiederum Grundlage für die Feststellung der Schlüssel¬zu¬wei¬sung A und der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.

Die Verwaltung empfiehlt, die Hebesätze über die Mindestforderung der Nivellierungssätze anzuheben und ab dem Jahr 2014 neu festzusetzen. Diese Hebesätze befinden sich auf Kreisebene noch immer im unteren Bereich.

Nach eingehender Beratung ist der Rat der Auffassung, um eine Verschlechterung der Haushaltslage zu vermeiden, die Hebesätze mit der Haushaltssatzung ab dem Jahr 2014 wie folgt festzusetzen:

 

    Hebesatz bisher   Empfehlung d. Verwaltung   Beschluss des Rates
Grundsteuer A   300 %    320 %   300 %
Grundsteuer B  350 %    370 % / 400 %   365 %
Gewerbesteuer  380 %    380 %   380 %

Hinsichtlich der Grundsteuer B erfolgt die Festsetzung im Hinblick auf das gemeinsame Industriegebiet „Industriepark am Förderturm" insbesondere auf Grund der Tatsache, dass die Ortsgemeinde Krunkel den Hebesatz bereits auf 365 % ab dem Jahr 2014 festgesetzt hat.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 6) Beratung und Beschlussfassung über den Fortbestand der Gemeindebücherei

Der Ortsgemeinderat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 07.03.2013 mit dieser Thematik befasst.

Durch die Werbung um ehrenamtliche Helfer (Beilage im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Flammersfeld) konnte eine zusätzliche Kraft gewonnen werden.

Verzeichnete die Bücherei im Zeitraum Januar – September 2012 noch 645 Nutzer, konnten im gleichen Zeitraum 2013 nur noch 328 Nutzer registriert werden. Den stark rückläufigen Nutzerzahlen stehen jährliche Ausgaben von ca. 1.000,00 € für neue Medien gegenüber.

Der Vorsitzende macht deutlich, das zum Erhalt der Gemeindebücherei die Nutzerzahl auch durch aktive Mithilfe der Ratsmitglieder deutlich erhöht werden muss.

Die Resonanz darauf soll zunächst bis Anfang 2014 abgewartet werden. Bis dahin wird der Tagesordnungspunkt vertagt.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 7) Beratung und Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters

Die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters soll auf Anregung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes bei der Kreisverwaltung Altenkirchen einer Prüfung unterzogen werden. Nach eingehender Beratung und Diskussion fasst der Ortsgemeinderat hierzu folgende Beschlüsse:

Die Übernahme der Bezugskosten der Rhein-Zeitung, Ausgabe Altenkirchen, wird rückwirkend zum 30.06.2013 eingestellt.

Die anteilige Erstattung der Telekommunikationskosten wird zum 31.12.2013 eingestellt, da in der heutigen Zeit ohnehin überwiegend Flatrate-Tarife genutzt werden können.

Auf Grund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten wird die Dienstzimmerentschädigung zum 01.01.2014 auf 55,00 € monatlich angepasst.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Der Ortsbürgermeister hat wegen vorliegendem Sonderinteresse an der Beratung und Beschlussfassung gemäß § 22 GemO nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte der Erste Beigeordnete Werner Grendel.

 

Zu 8) Information zur Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22.09.2013

Der Vorsitzende gibt die Einteilung des Wahlvorstandes für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag bekannt.

 

Zu 9) Vergabe von Freischneidearbeiten im Grenzbachtal

Die Ortsgemeinden Pleckhausen, Horhausen und Willroth beabsichtigen, den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Grenzbachweg von Bewuchs und Geäst frei schneiden zu lassen. Um ein problemloses und sicheres Benutzen des Waldweges weiterhin zu gewährleisten, soll das Lichtraumprofil sowie überhängende Äste bis zu einer Höhe von 4,50 m freigeschnitten werden. Weiterhin sollen Verbuschungen, kleinere Bäume und Sträucher im Wegrandbereich gemulcht werden.

Auf die einzelnen Ortsgemeinden entfallen

  • Ortsgemeinde Pleckhausen ca. 2.250 m einfache Wegelänge,
  • Ortsgemeinde Horhausen ca. 1.450 m einfache Wegelänge,
  • Ortsgemeinde Willroth ca. 1.750 m einfache Wegelänge.

Die Verbandsgemeindewerke Flammersfeld beteiligen sich an den anfallenden Kosten zu 25 % in den Bereichen des Grenzbachweges, in denen sich eine Abwasserleitung bzw. sonstige Abwasserbeseitigungsanlagen befinden.

Das Tiefbauamt der Verbandsgemeindeverwaltung hat eine Preisanfrage an sechs Firmen verschickt. Alle sechs Firmen haben die Preisanfrage abgegeben. Nach Wertung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der mindestfordernden Firmen:

1. Fa. Klein Mausmühle, Deesen   7.529,73 €
2. Fa. DNK, Rott  7.970,62 €
3. Fa. Baumpflege Grünwerk, Asbach  8.454,95 €
4. Fa. Thorsten Schmuck, Güllesheim 12.129,67 €
5. Fa. Börgerding Landschaftsbau, Altenkirchen 13.946,80 €
6. Fa. NaBrHO, Oberlahr  18.093,95 €

Der Ortsgemeinderat Willroth beschließt, den Auftrag an die mindestfordernde Firma Klein Mausmühle, Deesen, zu vergeben.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 10) Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:

  • Für die Obstbaumjahrhundertzählung 2013+ steht die Zählung für das Jahr 2013 an. Die Ratsmitglieder treffen sich zur Zählung am 28.09.2013, 14:30 Uhr, am Dorfgemeinschaftshaus.
  • Die Garderobenanlage im Dorfgemeinschaftshaus ist sanierungsbedürftig. Die vorhandene Anlage soll zunächst versuchsweise neu gestrichen / lackiert werden.
  • Die Straßenanlieger sollen auf ihre Verpflichtung zur Straßenreinigung und zum Rückschnitt der Hecken bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hingewiesen werden.
  • Das Modell des Fördergerüstes der ehemaligen Grube Georg auf dem Dorfplatz weist kleinere Schäden auf. Ratsmitglied Kubba erklärt sich bereit, das Modell in Augenschein zu nehmen und kleinere Reparaturen vorzunehmen.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift übe den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

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