Niederschriften

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:

Es fehlten:

Außerdem waren anwesend:

Werner Grendel (Erster Beig.)
Walter Müller (2. Beig.)
Aloys Schmitt (3. Beig.)
Alois Scholl
Karl Kubba
Manfred Strunk
Michael Faßbender
Jürgen Meffert
Marianne Meffert
Jürgen Kalscheid
Brigitte Eul

Werner Schmidt

Armin Schmuck (bis TOP 3)
Ralf Weingarten
-VGV Flammersfeld-

Willroth, 2014-05-08

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.
Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 21:25 Uhr
Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

 

Tagesordnung

  1. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung nach § 114 GemO;
  2. Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015;
  3. Verschiedenes.

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten;

  2. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen

  3. Verschiedenes.

 

Zu 1) Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung nach § 114 GemO

Die Jahresrechnung und Bilanz 2012 ist am 27. März 2014 vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festzustellen und die Entlastung nach § 114 GemO zu erteilen.

Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt.

Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Die Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wurde geprüft und wie folgt festgestellt:

Überblick Ergebnis- und Finanzrechnung

  Rechnungsergebnis 

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  1.047.431,42 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  1.128.937,26 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag  -81.505,84 €
   
Einstellung in Sonderposten für Belastungen Finanzausgleich nach § 38 Abs. 6 GemHVO  0,00 €
Entnahme aus Sonderposten für Belastungen Finanzausgleich nach § 38 Abs. 6 GemHVO 177.810,00 €
Jahresergebnis nach Berücksichtigung der Veränderung Sonderposten 96.304,16 €
   

im Finanzhaushalt

 
die ordentlichen Einzahlungen auf 949.579,90 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 975.972,65 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -26.392,75 €
   
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlung 0,00 €
   
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 12.404,26 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 56.191,32 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -43.787,06 €
   
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 160.000,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 89.820,19 €
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 70.179,81 €
   
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.121.984,16 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.121.984,16 €
Saldo des Gesamtbetrages der Ein- und Auszahlungen 0,00 €
   
Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 76.138,91 €

Die liquiden Mittel stellen sich wie folgt dar:

Anfangsbestand:   7.265,05 €
Veränderung:   76.138,91 €
Endbestand Jahresabschluss  83.403,96 €

 

Die Bilanz 2012 wird mit folgendem Inhalt festgestellt:

Aktiva   EUR    Passiva  EUR 
1. Anlagevermögen  4.218.928,81  1. Eigenkapital  1.877.250,68
2. Umlaufvermögen 206.774,17   2. Sonderposten 1.525.809,63 
3. Ausgleichposten f. latente Steuern 0,00   3. Rückstellungen 142.201,70 
4. Aktive RAP 1.412,98  4. Verbindlichkeiten 867.423,37
     5. Passive RAP 14.430,58
Summe: 4.427.115,96  Summe: 4.427.115,96

   

Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung gem. § 114 GemO erteilt.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Ortsbürgermeister und Beigeordnete, soweit sie Geschäfte wahrgenommen haben, haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Zu 2) Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wurde nach eingehender Beratung angenommen. Die Satzung enthält folgende Feststellungen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2014

 

1.   im Ergebnishaushalt  
   der Gesamtbetrag der Erträge auf  865.715 €
   der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.006.188 €
   Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -140.473 €
     
  Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 0 €
  Jahresergebnis nach Berücksichtigung der Veränderung des Sonderpostens für Belastungen
aus dem kommunalen Finanzausgleich
-140.473 €
     
2. im Finanzhaushalt  
     
  die ordentlichen Einzahlungen auf 804.245 €
  die ordentlichen Auszahlungen auf 886.199 €
  Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -81.954 €
     
  die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
  die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
  Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlung 0 €
     
  die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 207.000 €
  die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.000 €
  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 188.000 €
     
  die Einzahlungen a. Finanzierungstätigkeit auf 0 €
  die Auszahlungen a. Finanzierungstätigkeit auf 106.046 €
  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -106.046 €
     
  der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.011.245 €
  der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.011.245 €
     
  Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 90.684 €

 

 

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2015

1.   im Ergebnishaushalt  
   der Gesamtbetrag der Erträge auf  871.818 €
   der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 992.854 €
   Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -121.036 €
     
2. im Finanzhaushalt  
     
  die ordentlichen Einzahlungen auf 810.350 €
  die ordentlichen Auszahlungen auf 873.199 €
  Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -62.849 €
     
  die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
  die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
  Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlung 0 €
     
  die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 80.000 €
  die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.000 €
  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 75.000 €
     
  die Einzahlungen a. Finanzierungstätigkeit auf 4.234 €
  die Auszahlungen a. Finanzierungstätigkeit auf 16.385 €
  Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -12.151 €
     
  der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 894.584 €
  der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 894.584 €
     
  Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr -4.234 € 

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Haushaltsjahr 2014

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0 €.

Haushaltsjahr 2015

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0 €.

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden veranschlagt auf 0 €.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden veranschlagt auf 0 €.

 

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer   
   a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)  300 v. H.
   b) für Grundstücke (Grundsteuer B)  365 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.

 

§ 5 Eigenkapital

Für das Haushaltsjahr 2014

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres   1.877.250,68 €
 Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 1.784.481,68 €
 Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.644.008,68 €

 

Für das Haushaltsjahr 2015

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres   1.784.481,68 €
 Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 1.644.008,68 €
 Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.522.972,68 €

 

 

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Für die Haushaltsjahr 2014 und 2015

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 € überschritten sind.

 

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Für die Haushaltsjahr 2014 und 2015

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 3.) Verschiedenes

Der Vorsitzende gab die vorgesehene Einteilung des Wahlvorstandes für die Europa- und Kommunalwahl am 25.05.2014 bekannt.

 

Als Ergebnis der Nachfragen aus der Bürgerversammlung vom 10.04.2014 gibt der Vorsitzende Folgendes bekannt:

  • Die Mängel an der Pflasterung der Dorfstraße sind der Verwaltung bekannt. Die Mängelbeseitigung wird von dort angestrebt.
  • Eine Öffnung der äußeren Außentüre des Dorfgemeinschaftshauses zur Zugänglichmachung des AED ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich.
  • Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zuge der B 256 (Ortsausgang Richtung Altenkirchen) ist die Errichtung einer Lichtsignalanlage nach Auskunft des Landesbetriebs Mobilität (LBM) nicht wahrscheinlich. Als Zwischenlösung ist zunächst ein Hinweisschild geplant; langfristig soll eine Lichtsignalanlage errichtet werden, die aus dem Omnibus heraus bedient werden kann.
  • Nach der Europa- und Kommunalwahl soll eine Schulung auf den AED für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden.
  • Zur Aufrechterhaltung der Gemeindebücherei ist trotz mehrerer Versuche keine Resonanz erreicht worden. Die Gemeindebücherei wird somit zum 31.05.2014 geschlossen.
  • Der Baumschnitt aus der Fläche hinter dem Dorfgemeinschaftshaus wird am Freitag, 16.05.2014, gehäckselt. Hierzu werden noch Helfer gesucht.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

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