Niederschriften

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:

Es fehlten:

Außerdem waren anwesend:

Werner Grendel (Erster Beig.)
Karl Kubba (2. Beig.)
Werner Schmidt (3. Beig.)
Jürgen Meffert
Manfred Strunk
Michael Faßbender
Volker Kurz
Jürgen Kalscheid
Dirk Becker
Uwe Bilio
Josef Stockhausen

Brigitte Eul

Sarah Krings
Dirk Fischer
Anja Schug (bis TOP 7)
Christiane Weißenfels (bis TOP 7)
Harald Bitzer
Ralf Weingarten
-VGV Flammersfeld-

Willroth, 09.10.2014

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 21:25 Uhr

Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

 

Tagesordnung

  1. Verpflichtung neuer Ratsmitglieder;
  2. Nachwahl von Mitgliedern in die Ausschüsse
    1. Rechnungsprüfungsausschuss;
    2. Bauausschuss;
  3. Nachwahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Industriegebiet Willrother Berg";
  4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung in der Ortsgemeinde Willroth gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in den Bereich „Oben in dem Rusterflur";
  5. Vergabe von Ingenieurleistungen für die Ergänzungssatzung im Bereich „Oben in dem Rusterflur";
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der EAM GmbH & Co. KG;
  7. Einwohnerfragestunde;
  8. Verschiedenes.

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten;

  2. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen

  3. Verschiedenes.

 

Zu 1) Verpflichtung neuer Ratsmitglieder

Herr Bernd Eul hat das bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 erworbene Gemeinderatsmandat mit Schreiben vom 27.06.2014 niedergelegt.

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl ist Sabine Elisabeth Schulz, Mittelstraße 6, in den Gemeinderat nachgerückt. Frau Sabine Elisabeth Schulz hat ihr Gemeinderatsmandat mit Schreiben vom 03.07.2014 nicht angenommen.

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl ist Frau Sabrina Strunk, Auf den Steinen 8, in den Gemeinderat nachgerückt. Frau Sabrina Strunk hat ihr Gemeinderatsmandat mit Schreiben vom 16.07.2014 nicht angenommen.

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl ist Herr Uwe Bilio, In der Bitz 20, in den Gemeinderat nachgerückt. (§ 45 (4) Kommunalwahlgesetz).

Herr Walter Müller hat das bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 erworbene Gemeinderatsmandat mit Schreiben vom 09.09.2014 niedergelegt.

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl ist Herr Josef Stockhausen, Tannenstraße 24, in den Gemeinderat nachgerückt. (§ 45 (4) Kommunalwahlgesetz).

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und weist insbesondere auf die sich aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ergebenden Pflichten hin.

 

Zu 2) Nachwahl von Mitgliedern in die Ausschüsse

Herr Bernd Eul und Herr Walter Müller haben mit den Ratsmandaten auch die Mandate als Mitglieder bzw. Stellvertreter in den Ausschüssen niedergelegt.

Daher sind entsprechend neue Mitglieder bzw. Stellvertreter zu wählen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

Zu Beginn wurde festgelegt, dass alle Ausschussmitglieder in offener Wahl durch Handzeichen gewählt werden sollen.

a) Rechnungsprüfungsausschuss

Als Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss wird vorgeschlagen Herr Volker Kurz.

Die Abstimmung mittels Handzeichen erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

b) Bauausschuss

Als Mitglied für den Bauausschuss wird vorgeschlagen Herr Uwe Bilio.

Die Abstimmung mittels Handzeichen erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

Als stellvertretendes Mitglied für den Bauausschuss wird vorgeschlagen Herr Josef Stockhausen.

Die Abstimmung mittels Handzeichen erfolgt einstimmig.

 

Zu 3) Nachwahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Industriegebiet Willrother Berg"

Herr Bernd Eul und Herr Walter Müller haben mit der Niederlegung ihrer Ratsmandate auch die Mandate als Mitglied bzw. Stellvertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Industriegebiet Willrother Berg" verloren. Daher sind entsprechend Nachwahlen erforderlich.

Als Mitglied für die Verbandsversammlung wird vorgeschlagen Herr Manfred Strunk.

Die Abstimmung mittels Handzeichen erfolgt einstimmig.

Als stellvertretendes Mitglied für die Verbandsversammlung wird vorgeschlagen Herr Dirk Becker.

Die Abstimmung mittels Handzeichen erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

 

Zu 4) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung in der Ortsgemeinde Willroth gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in den Bereich „Oben in dem Rusterflur"

Das Flurstück 85/10, Flur 9, Gemarkung Willroth liegt zur Zeit im Außenbereich und grenzt unmittelbar an eine rechtskräftige Ergänzungssatzung an. Zukünftig soll eine Bebauung des Grundstückes ermöglicht werden. Dies könnte im Wege einer Ergänzungssatzung erfolgen, da diese im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden kann.

Nach § 34 Abs. 5 BauGB muss die Satzung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein. Des weiteren dürfen die durch die Satzung zugelassenen Vorhaben nicht der Pflicht unterliegen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu müssen. Es dürfen ebenfalls keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Schutzzwecke von FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten beeinträchtigt werden. Da die Voraussetzungen in diesem Fall vorliegen, kann die Ergänzungssatzung aufgestellt werden.

Der notwendige landespflegerische Ausgleich könnte auf der Nachbarparzelle 86/3 erfolgen.

Der Ortsgemeinderat Willroth beschließt nach eingehender Beratung die Aufstellung einer Ergänzungssatzung in Willroth. Durch die Aufstellung wird das Flurstück 85/10 und 86/9 (tlw.), Flur 9, Gemarkung Willroth mit in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Ortsgemeinde Willroth einbezogen.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in dem von der Verwaltung vorgelegten Lageplan durch eine schwarz-schraffierte Fläche dargestellt.

Die Planungskosten werden von der Ortsgemeinde Willroth getragen.

Die Verwaltung wird beauftragt das notwendige Verfahren einzuleiten.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 5) Vergabe von Ingenieurleistungen für die Ergänzungssatzung im Bereich „Oben in dem Rusterflur"

Seitens der Verwaltung wurde zwischenzeitlich beim Planungsbüro Dittrich, Neustadt/Wied, ein Angebot zur Erstellung der Planunterlagen für die Aufstellung der Ergänzungssatzung im Bereich „Oben in dem Rusterflur" eingeholt. Das Angebot vom 12.08.2014 beläuft sich auf 530,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen lt. Honorarangebot vom 12.08.2014 in Höhe von 530,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an das Planungsbüro Dittrich, Neustadt/Wied.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 6) Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an der EAM GmbH & Co. KG

Zur Vorbereitung der Sitzung des Ortsgemeinderates hat die Beratungsgesellschaft bbh Becker Büttner Held, München, gemeinsam mit der Verwaltung eine umfangreiche Beschlussvorlage erarbeitet. Diese Vorlage ist Grundlage der weiteren Beratung und Beschlussfassung und wird als Anlage Bestandteil dieser Niederschrift.

Nach eingehender Beratung und Diskussion fasst der Ortsgemeinderat vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates und der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Altenkirchen folgende Beschlüsse:

1. Die Ortsgemeinde Willroth soll sich mittelbar als Gesellschafter an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH beteiligen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

2. Die Ortsgemeinde Willroth stimmt einem zwischenzeitlichen Erwerb von Anteilen an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH durch die Verbandsgemeinde Flammersfeld zu. Dies umfasst die beabsichtigte Satzungsänderung der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH, die Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und die Bestellung neuer Geschäftsführer(innen), den beabsichtigten Erwerb von ca. 19,308 % der Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG und den damit einhergehende anteiligen mittelbaren Erwerb der Töchter- und Enkelgesellschaften der EAM GmbH & Co. KG sowie die Kreditaufnahme in Höhe von bis zu € 17.390.826,00 zur Finanzierung der auf die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG entfallenden Einlageverpflichtung durch die Verbandsgemeinde Flammersfeld. Die Zustimmung umfasst ebenso die Übernahme einer anteiligen Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe von bis zu € 551.000,00 für die Finanzierung der Kreditaufnahme durch die EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH, die Übernahme einer anteiligen Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe bis zu € 4.581.000,00 gegenüber dem Bankenkonsortium, das den Kauf der Aktien an der E.ON Mitte AG finanziert hat, sowie die vorgesehene Thesaurierung der auf die Verbandsgemeinde Flammerseld entfallenden Gewinnanteile aus der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH und der Verpflichtung, die von der EAM GmbH & Co. KG bezahlte Avalprovision an den Bürgen in die EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH einzubringen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

3. Die Ortsgemeinde Willroth beabsichtigt im Nachgang zusammen mit weiteren, sich beteiligenden Ortsgemeinden die Errichtung eines Zweckverbandes, um über diesen Zweckverband Anteile an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH von der Verbandsgemeinde Flammersfeld zu erwerben. Die Verbandsgemeinde Flammersfeld soll daher nach Bildung des Zweckverbandes ihre erworbenen Anteile an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH an diesen Zweckverband veräußern. Hiermit soll der Zweckverband in alle Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinde eintreten. Dies umfasst die Übernahme der Verpflichtungen, die aus der Finanzierung entstanden sind, insbesondere die Übernahme der Bürgschaften. Für den Fall der Inanspruchnahme des Zweckverbandes als Bürge hat die Ortsgemeinde Willroth diesen entsprechend der noch zu erstellenden Verbandsordnung für die Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH einen anteiligen Betrag bis zu € 25.033,31 und für die Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen gegenüber dem Bankenkonsortium einen anteiligen Betrag bis zu € 208.126,27 auszugleichen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

4. Die Ortsgemeinde Willroth stimmt einer Veräußerung der Anteile an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH von der Verbandsgemeinde Flammersfeld auf den Zweckverband zu.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

5. Zur Umsetzung der vorherigen Beschlüsse wird der Ortsbürgermeister ermächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die notwendigen Verträge zu unterzeichnen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

 

Zu 7) Einwohnerfragestunde

Zur Sitzung liegen keine schriftlichen Fragen vor.

 

Zu 8) Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:

  • Der Freischneider der Ortsgemeinde ist irreparabel defekt. Daher hat der Vorsitzende wegen Dringlichkeit Angebote zur Ersatzbeschaffung bei den Firmen Ladwein, Dierdorf (621,75 €), Bruch, Straßenhaus (690,00 €), und Gartenwelt Frey, Dernbach (831,81 €), eingeholt und ein Ersatzgerät bei der Fa. Ladwein, Dierdorf, beschafft. Der Ortsgemeinderat spricht sich nachträglich einstimmig für die Ersatzbeschaffung aus.
  • Zur Sanierung der gemeindlichen Spielplätze liegen nunmehr alle Angebot vor; es handelt sich um Angebote der Firmen Buhr Pflaster & Tiefbau GmbH, Horhausen (6.669,83 €), Barten & Hoffmann, Flammersfeld (6.709,36 €) und Jürgen Möhrke, Puderbach (7.616,31 €). Der Ortsgemeinderat spricht sich dafür aus, den Auftrag an die Fa. Buhr Pflaster & Tiefbau GmbH zu vergeben. Zur Ausführung sollen nur die Ausschachtungsarbeiten und die Materialentsorgung kommen; die übrigen Leistungen werden in Eigenregie erbracht. Zudem sollen der Fallschutz mit Holzschnitzeln statt mit Rindenmulch ausgeführt werden.
  • Zur Verkehrsberuhigung in den Gemeindestraßen „Höhenstraße"; „In der Bitz" und „Neue Straße" hat die Verwaltung zwischenzeitlich die Kosten überschlägig ermittelt. Gepflasterte Bodenschwellen verursachen Kosten i.H.v. ca. 2.000,00 € / Stück.
  • Zur Sammlung 2014 des Volksbundes deutsche Kriegsgräberfürsorge spendet die Ortsgemeinde wie in den Vorjahren 25,00 €.
  • Das diesjährige Theresienfest hat mit einem Überschuss i.H.v. ca. 660,00 € abgeschlossen.
  • Das Barbarafest 2014 soll turnusgemäß in Burglahr stattfinden.
  • Der diesjährige Ausflug des Ortsgemeinderates soll in das Besucherbergwerk Bindweide führen. Als Termin ist der 14.11.2014 vorgesehen.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.