Willroth dankt Richard Schmitt für die geleisteten Dienste als Ortsbürgermeister
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- Geschrieben von Kai-Uwe Becker
Auf eigenen Wunsch legt Richard Schmitt sein Amt als Ortsbürgermeister Willroths zum 31. März nieder. Wir danken Richard für sein großes Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz in den letzten 18 Jahren. Willroth hat sich in dieser Zeit außerordentlich positiv entwickelt. Viele kleine und große Vorhaben konnten erfolgreich umgesetzt werden. Herausragende Projekte in jüngerer Zeit waren sicherlich die Entwicklung der beiden Industriegebiete als wichtige Einnahmequelle und zur Schaffung ortsnaher Arbeitsplätze. Auch konnte die Attraktivität Willroths als Wohngemeinde durch die grundlegende Sanierung der gemeindeeigenen Sportstätte, die Erweiterung und Modernisierung des Dorfgemeinschaftshauses und die fast abgeschlossene Neugestaltung des Dorfplatzes erheblich gesteigert werden.
Wir verdanken Richard Schmitt zudem viele schöne Feste, Seniorenfahrten und -nachmittage, die Intensivierung der Jugendarbeit sowie den Einsatz für die Realisierung einer Ortsumgehung der Bundesstraße B256. Letztere ist zwar leider immer noch im Planungsstadium, aber zahlreiche Gespräche und Beratungen haben dazu geführt, dass der vordringliche Bedarf im Bundesverkehrswegeplan anerkannt ist und die Planungsschritte seitens der Ortsgemeinde sehr intensiv verfolgt werden.
Willroth hat entgegen vieler anderer Gemeinden im ländlichen Raum, eine positive Entwicklung der Einwohnerzahl und eine ausgesprochen gute Altersstruktur. Der auch für junge Familien attraktive Wohnort wird daher aktuell um ein Neubaugebiet mit ca. 22 Bauplätzen erweitert. Richard Schmitt hat auch großen Anteil an dieser Entwicklung.
Der Gemeinderat bedankt sich bei Richard für die zurückliegende, ausgesprochen kooperative Zusammenarbeit und seinen großen Einsatz für die Gemeinde. Ebenso bedanken wir uns bei seiner Familie für ihre Unterstützung und ihre Nachsicht, dass viele, viele Stunden seiner Freizeit für das Amt aufgewendet wurden.
Wir wünschen Richard alles Gute in seinem Ruhestand, viel Glück und Gesundheit.
Der Gemeinderat
Willroth, im März 2021
Öffentliche Bekanntmachung
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- Geschrieben von Kai-Uwe Becker
Sitzung des Ortsgemeinderats
Am donnerstag, 25. März 2021, findet unter im Dorfgemeinschaftshaus Willroth eine Sitzung des Ortsgemeinderats statt.
Tagesordnung:
Nicht Öffentliche Sitzung (Beginn: 18 Uhr)
1. Grundstücksangelegenheiten
Öffentliche Sitzung (Beginn: 18.30 Uhr)
2. Nachwahl eines Mitgliedes des Bauausschusses
3. Information über Beschlüsse des Bauausschusses vom 21.01.2021
4. Beschluss über die Beteiligung am Breitbandausbau (FTTH)
5. Ersatbeschaffung Rasenmäher Auftragsvergabe
6. Beratung über Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder mit fester Aufgabenübertragung
7. Förmliches Umlegungsverfahren "Im Rusterflur/Ober der Lay"
Ortsgemeinde Willroth Beratung und Beschlussfassung über den beitragsrechtlichen Umgang
mit den durch die neue Planstraße entstehenden Eckgrundstücken
8. Verschiedenes
9. Informationen des Bürgermeisters
Richard Schmitt, Ortsbürgermeister
St. Martin in Willroth
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- Geschrieben von Michael Faßbender
„St. Martin kommt zu euch“. So war es eigentlich geplant. Das wird unseren diesjährigen St. Martinsumzug anders veranstalten müssen als die Jahre zuvor hatten wir schon eingeplant. Kein Umzug mit den Kindern durchs Dorf, kein großes Feuer.
Deshalb wollten wir St. Martin mit seinen Helfern durch das Dorf schicken und Weckmänner verteilen. Durch die neuesten Coronamaßnahmen und steigenden Infektionszahlen hat sich der Gemeinderat aber entschieden, dieses Jahr keine Veranstaltung durchzuführen.
Wir werden zusammen mit den Ortsgemeinden Krunkel und Obersteinebach Weckmänner im Kindergarten Epgert verteilen lassen. Die Kinder dort basteln wie jedes Jahr Laternen und werden sich sicherlich darüber freuen.
Wir hoffen, dass dies euer Zustimmung findet und wir uns nächstes Jahr wieder auf einen gemeinsamen St. Martinszug freuen können. Bleibt gesund.
Euer Gemeinderat
Absage des Wandertag
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- Geschrieben von Kai-Uwe Becker
Der wie bereits angekündigte Wandertag am 17.10.2020 in Willroth ist aufgrund der aktuellen Warnstufe Rot abgesagt.
Der Ortsgemeinderat
Öffnung der Spielplätze mit Mindestabstand
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- Geschrieben von Kai-Uwe Becker
Liebe Einwohner von Willroth,
aufgrund der fünften Landesverordnung (5.CoBeLVO) hat die Ortsgemeinde Willroth die Spielplätze ab dem 04.05.2020, unter Beachtung der angebrachten Hinweistafeln, zur Nutzung freigegeben.
Wir möchten die Erwachsenen bitten, auf die Einhaltung der Mindestabstände hinzuwirken.
Sollten sich zu viele Personen gleichzeitig auf einem der Spielplätze aufhalten, und dadurch die Mindestabstände schlecht einhalten lassen, bitten wir ggf. auf den jeweils anderen Spielplatz auszuweichen.
Bei dieser Gelegenheit sei den ehrenamtlichen Helfern ein großes Lob und Dankeschön für die Erneuerung der Zäune ausgesprochen. Das Erscheinungsbild der Spielplätze ist nun viel freundlicher und einladender als mit den alten Maschendrahtzäunen.
Wir wünschen den Kindern wieder viel Spaß mit den Spielgeräten. Bleibt alle gesund!
Die Ortsgemeinde Willroth, 05.05.2020
Bekanntmachung +++ Verstöße gegen Covid-19 +++
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- Geschrieben von Kai-Uwe Becker
Achtung +++ Verstöße gegen Covid-19 +++
Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich.
Daraufhin hat der Landkreis Altenkirchen verschiedene Allgemeinverfügungen erlassen. Diese sind jetzt von allen Bürgerinnen und Bürgern zwingend einzuhalten. Leider wurde bereits in den vergangenen Tagen mehrfach eine Vielzahl von unterschiedlichen Verstößen festgestellt.
Insbesondere möchten wir auf folgende Verstöße hinweisen:
Hinweis für Kinder und Jugendliche (Eltern und Erziehungsberechtigte sind in der Pflicht):
In den letzten Tagen wurden einige Verstöße hinsichtlich der Gruppenbildung (auch kleinere Gruppen) von spielenden Kindern (insbesondere auf bereits gesperrten Spiel- und Bolzplät-zen) und auch Zusammenkünfte von Jugendlichen (insbesondere im Stadtgebiet Altenkirchen - Parc de Tarbes, Konrad-Adenauer-Platz etc. -), aber auch in den Gemeinden Horhausen und Güllesheim (Bereich Kardinal-Höffner-Platz, Busbahnhof an der Grundschule Horhausen und auf den Sportplätzen Güllesheim und Neitersen) festgestellt. Wir bitten die Kinder und Jugendlichen aber auch die Eltern/Erziehungsberechtigten als verantwortliche Aufsichtspersonen eindringlich darauf zu achten und die Kinder und Jugendlichen dahingehend zu sensibilisieren, dass solche Verstöße zwingend unterbunden werden. Dies kann nicht nur strafrechtliche Folgen haben, sondern vielmehr zum Selbstschutz und dem Schutz anderer Menschen. Im Rahmen der Allgemeinverfügungen und in Anbetracht der derzeit angespannten Situation appellieren wir an jeden Einzelnen, dass Ansammlungen von mehreren Personen (dazu zählen auch kleinere Gruppen) strikt zu vermeiden sind. Das ist oberstes Gebot und die momentane Lage ist sehr ernst. Somit sollte sich jeder Einzelne zwingend an die Vorgaben halten.
Hinweis für die Betreiber von Geschäften, Gaststätten, Clubs, Restaurants, Discotheken etc.:
Aktuell gelten besondere Vorschriften durch die Allgemeinverfügung des Landreises Altenkirchen, die ebenfalls zwingend einzuhalten sind. Nähere Auskünfte hierzu sind aus der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Website des Landkreises (www.kreis-altenkirchen.de) abrufbar.
Zudem haben wir eine Übersicht über finanzielle Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten auf der Website der Verbandsgemeinde (www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de) veröffentlicht.
Wir appellieren nochmal ausdrücklich an jeden Einzelnen, die Vorschriften der Allgemeinverfügung zwingend einzuhalten. Das Ordnungsamt führt auch in den kommenden Wochen flächendeckend Kontrollen bezüglich der Einhaltung der erlassenen Allgemeinverfügungen des Landkreises Altenkirchen sowie ggf. weiterer erlassener Reglungen durch.
Diese Information steht ihnen unter folgendem link Verstöße gegen Covid-19 als Download zur Verfügung
Ihre Ordnungsbehörde
der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld