Niederschriften

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:

Es fehlten:

Außerdem waren anwesend:

Uwe Eul
Sven Grendel
René Strunk
Werner Eul
Simone Selbach
Karl Kubba
Anette Eul
Michael Faßbender
Uwe Bilio
Josef Stockhausen

Karsten Buhr

Werner Grendel
(bis Top2)
(Erster Beigeordneter)

Christiane Hicking
(zu Top 6)
Planungsbüro Hicking

Rolf Schmitt-Markoski
(zu Top 7)
(Erster Beigeordneter)
Ralf Weingarten
-VGV Flammersfeld-

Nach form- und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus zu der konstituierenden öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist ge- mäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:00 Uhr

Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

Tagesordnung
   1. Verpflichtung der Ratsmitglieder;
   2. Ernennung des Ortsbürgermeisters;
   3. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung

Vereidigung und Einführung in das Amt
   a) Erster Beigeordneter;
   b) weitere Beigeordnete;

4. Wahl der Ausschussmitglieder
   a) Rechnungsprüfungsausschuss;
   b) Bauausschuss;
   c) Ausschuss für besondere Angelegenheiten;

5. Wahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände
   a) Industriegebiet Horhausen-Krunkel-Willroth;
   b) Industriegebiet Willrother Berg;

6. Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung der Ortsmitte im Rahmen der Dorferneuerung;

7. Ehrungen;

8. Verschiedenes.


nichtöffentliche Sitzung


9. Grundstücksangelegenheiten;

10. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen;

11. Verschiedenes.

Zu 1) Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und weist insbesondere auf die sich aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ergebenden Pflichten hin.

Zu 2) Ernennung des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Richard Schmitt ist am 26. Mai 2019 in Urwahl wieder in das Amt des Ortsbürgermeisters gewählt worden.
Der Erste Beigeordnete Werner Grendel ernennt den wiedergewählten Ortsbürgermeister durch Ausfertigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Eine Vereidigung und Einführung in das Amt entfällt nach § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO.
Im Anschluss bedankt sich der scheidende Erste Beigeordnete Werner Grendel bei Ortsbürgermeister Richard Schmitt für die gute Zusammenarbeit und wünscht dem neuen Ortsgemeinderat viel Erfolg bei der anstehenden Ratsarbeit.

Zu 3) Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernen
nung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Nach der Hauptsatzung der Gemeinde hat die Gemeinde bis zu drei Beigeordnete. Es sollen zwei Beigeordnete gewählt werden.
Für die Wahl der Beigeordneten ist ein Wahlvorstand zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Der Vorsitzende beauftragt die Ratsmitglieder Simone Selbach und Michael Faßbender.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

a) Erster Beigeordneter

Zum Ersten Beigeordneten wird Herr Karl Kubba vorgeschlagen.
Die geheime Abstimmung mittels Stimmzettel erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.
Damit ist Herr Karl Kubba zum Ersten Beigeordneten gewählt.
Ortsbürgermeister Richard Schmitt ernennt den Gewählten durch Ausfertigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Anschließend vereidigt er ihn nach § 51 Landesbeamtengesetz und führte ihn in sein Amt ein.

b) weitere Beigeordnete

Zum weiteren (2.) Beigeordneten wird Herr Uwe Eul vorgeschlagen.
Die geheime Abstimmung mittels Stimmzettel erfolgt einstimmig.
Damit ist Herr Uwe Eul zum weiteren (2.) Beigeordneten gewählt.
Ortsbürgermeister Richard Schmitt ernennt den Gewählten durch Ausfertigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.
Anschließend vereidigt er ihn nach § 51 Landesbeamtengesetz und führte ihn in sein Amt ein.


Zu 4) Wahl der Ausschussmitglieder

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
Zu Beginn wurde festgelegt, dass alle Ausschussmitglieder" in offener Wahl durch Handzeichen gewählt werden sollen.
Folgende Mitglieder und Stellvertreter wurden vorgeschlagen und gewählt:
     a) Rechnungsprüfungsausschuss
         Mitglieder
         Sven Grendel
         Simone Selbach
         Michael Faßbender
Die Wahl der Ausschussmitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt einstimmig.

     b) Bauausschuss

         Mitglieder              Stellvertreter
         Uwe Eul                 Anette Eul
         René Strunk           Uwe Eul
         Jürgen Meffert        Josef Stockhausen
         Werner Eul             Sven Grendel
         Michael Faßbender  Simone Selbach
         Karsten Buhr          Karl Kubba
Die Wahl der Ausschussmitglieder für den Bauausschuss erfolgt einstimmig.

     c) Ausschuss für besondere Angelegenheiten

         Mitglieder
         Josef Stockhausen
         Anette Eul

         Uwe Eul
         Werner Eul
         Sven Grendel
         Simone Selbach
Die Wahl der Ausschussmitglieder für den Ausschuss für besondere Angelegenheiten erfolgt einstimmig.

Zu 5) Wahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände
          Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
          Vor Beginn der Wahlen beschließt der Ortsgemeinderat, die Wahlen in offener Form durchzuführen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
      a) Industriegebiet Horhausen-Krunkel-Willroth
          Die Verbandsordnung sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung aus dem Verbandsvorsteher sowie je zwei Vertretern der drei Ortsgemeinden zusammensetzt, wobei eines der beiden Mitglieder der Ortsbürgermeister der jeweiligen Gemeinde ist.
          Demnach ist aus dem Gemeinderat ein weiteres Mitglied sowie dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu wählen.
          Zum Mitglied der Verbandsversammlung wird Herr Karl Kubba vorgeschlagen.
          Die Abstimmung mittels Handzeichen erfolgt einstimmig.
          Damit ist Herr Karl Kubba zum Mitglied der Verbandsversammlung gewählt.

          Zum stellvertretenden Mitglied der Verbandsversammlung wird Herr Jürgen Meffert vorgeschlagen.
          Die Abstimmung mittels Handzeichen erfolgt einstimmig.
          Damit ist Herr Jürgen Meffert zum stellvertretenden Mitglied der Verbandsversammlung gewählt.
       
      b) Industriegebiet Willrother Berg

          Die Verbandsordnung sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung aus dem Verbandsvorsteher sowie vier
          Vertretern der Ortsgemeinde Krunkel und sechs Vertretern der Ortsgemeinde Willroth zusammensetzt,
          wobei eines der Mitglieder der Ortsbürgermeister der jeweiligen Gemeinde ist.

          Demnach sind aus dem Gemeinderat Willroth fünf weitere Mitglieder sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu wählen.
         
          Folgende Mitglieder und Stellvertreter wurden vorgeschla
gen und gewählt:
          Mitglieder                          Stellvertreter
          Karl Kubba                        Uwe Bilio
          René Strunk                      Michael Faßbender
          Karsten Buhr                     Uwe Eul
          Jürgen Meffert                   Anette Eul
          Sven Grendel                    Simone Selbach
          Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter zur Verbandsversammlung erfolgt einstimmig.

Zu 6) Beratung und Beschlussfassung über die Neuge
staltung der Ortsmitte im Rahmen der Dorferneuerung
Das Planungsbüro Hicking hat die vom Rat gewünschten Änderungen in die Planungen zur Neugestaltung des Dorfplatzes am Dorfgemeinschaftshaus eingearbeitet und die Kostenschätzung angepasst. Diese liegt brutto bei 106.754,13 €. Hierin enthalten sind Eigenleistungen in Höhe von 22.118,99 €.
Der Rat beschließt die geänderte Planung und beauftragt die Verwaltung, den Antrag im Rahmen der Dorferneuerung zum 01.08. 2019 bei der Kreisverwaltung einzureichen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Zu 7) Ehrungen

Der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Flammersfeld, Herr Rolf Schmidt-Markoski, spricht den scheidenden Ratsmitgliedern Brigitte Eul, Werner Grendel, Werner Schmidt, Jürgen Kalscheid und Manfred Strunk den Dank und die Anerkennung der Verbandsgemeinde Flammersfeld für die der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienst aus.
Den neu gewählten Ratsmitgliedern gratuliert Rolf Schmidt-Markoski im Namen der Verbandsgemeinde Flammersfeld und wünscht dem Ortsgemeinderat eine gute Legislaturperiode. In seiner Laudatio weist Rolf Schmidt-Markoski auf die positive Entwicklung des Ortes in den letzten Jahren, insbesondere durch die Tätigkeiten im Rahmen der Dorferneuerung, hin. Er unterstreicht, dass dies nicht nur die alleinige Leistung des Ortsbürgermeisters, sondern des gesamten Ortsgemeinderates darstellt.
Ortsbürgermeister Richard Schmitt bedankt sich im Anschluss ebenfalls bei den ausgeschieden Ratsmitgliedern; insbesondere bei dem scheidenden Ersten Beigeordneten Werner Grendel.
Bei der Wahl des Ortsbürgermeisters 2003 ist Werner Grendel mit 164 Stimmen knapp gegen Richard Schmitt unterlegen, der 170 Stimmen auf sich vereinigen konnte. Ortsbürgermeister Richard Schmitt unterstreicht, dass Werner Grendel ihm seit 2003 als Erster Beigeordneter stets mit Rat und Tat zur Seite stand.
Den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern überreicht Richard Schmitt ein Präsent der Ortsgemeinde.

Zu 8) Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:
          - Nach Mitteilung der Verwaltung kann öffentliches W- LAN für den Jugendraum freigeschaltet werden, da die Störerhaftung für den W-LAN-Betreiber nicht mehr zum Tragen kommt.
          - Der Bauhof der Verbandsgemeinde Altenkirchen wird die Raiffeisenstraße (B 256) in der Ortsgemeinde einmal monatlich mit einer Kehrmaschine säubern. Die Kosten betragen 66,00 € pro Monat.
          - Der Bauhof der Verbandsgemeinde Altenkirchen wird die Straßen in den beiden Industriegebieten alle vier bis sechs Wochen mit einer Kehrmaschine säubern. Die Kosten betragen 240,00 € pro Reinigungsgang und werden von den Zweckverbänden getragen.
          - Der Maschendrahtzaun des Spielplatzes „In der Bitz“ soll mittelfristig durch eine gefälligere Zaunanlage ersetzt werden.

 

Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gem.
§ 41 Abs.2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

- Schriftführer - - Ortsbürgermeister -

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.